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Kontakt & Standort

Dortmund-Aplerbeck
Im Rodenberg-Center
Rodenbergstr. 47
44287 Dortmund

Telefon: 0231 - 1871676
Telefax: 0231 - 1871675
E-Mail: dortmund@logopaedie-neuwirth.de

Altzernativ können Sie uns auch gerne eine Nachricht über unser Kontaktformular senden.

Online über unser Terminportal Therastic.

Verordnung, Krankenkasse & Kosten

Für gesetzlich Versicherte in der Regel ja. Logopädie ist ein Heilmittel und wird üblicherweise über eine Heilmittelverordnung verordnet.

In der Regel Hausärzt:innen sowie Fachärzt:innen (z. B. HNO, Neurologie, Pädiatrie) – je nach Diagnose und Behandlungsbedarf. (Die Verordnung erfolgt auf dem Heilmittelvordruck, „Muster 13“).

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen in der Regel 10 % der Behandlungskosten plus 10 € je Verordnung (Rezeptgebühr). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

Ja. Zuzahlungen sind nur bis zur Belastungsgrenze zu leisten (i. d. R. 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1 %). Mit Befreiungsnachweis entfällt die Zuzahlung.

Ja. Privat Versicherte und Selbstzahler:innen können Logopädie auch ohne GKV-Verordnung in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt dann nach individueller Vereinbarung (Privatrechnung).

Das hängt vom Tarif ab. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob und in welcher Höhe Logopädie erstattet wird.

Wichtig ist die Frist zum Behandlungsbeginn: Ohne „dringlichen Behandlungsbedarf“ muss die Therapie innerhalb von 28 Kalendertagen nach Verordnungsdatum starten; bei „dringlich“ innerhalb von 14 Tagen.

Dann kann die Verordnung ihre Gültigkeit verlieren und ggf. muss die Verordnung neu ausgestellt bzw. korrigiert werden.

Ja, aber grundsätzlich sollte eine Behandlung nicht länger als 14 Kalendertage unterbrochen werden, damit die Verordnung gültig bleibt. Längere Unterbrechungen sind nur unter bestimmten Gründen (z. B. Krankheit, Urlaub, therapeutisch begründete Pause in Abstimmung) möglich und müssen dokumentiert werden.

Bei gesetzlich Versicherten dürfen grundsätzlich keine zusätzlichen Zuzahlungen über die gesetzliche Zuzahlung hinaus für die verordneten Leistungen verlangt werden.

Ablauf der Therapie

  • Aufnahmegespräch (Anamnese)
  • Diagnostik/Beobachtung je nach Störungsbild
  • Zielklärung und Therapieplanung
  • Besprechung von Übungen/Empfehlungen für den Alltag

Je nach Verordnung und Behandlungsziel typischerweise 30–45 Minuten (die genaue Dauer ergibt sich aus der Verordnung und der Terminplanung).

Die Frequenz wird auf der Verordnung angegeben oder im Rahmen der Heilmittelrichtlinien festgelegt und mit Ihnen passend organisiert. Änderungen sollten fachlich sinnvoll sein und werden entsprechend abgestimmt.

Das hängt von Diagnosegruppe, Heilmittel und verordneter Menge ab. Wir erklären Ihnen beim Start transparent, wie viele Einheiten verordnet sind und wie Folgeverordnungen laufen.

  • Heilmittelverordnung (Rezept)

  • ggf. Befreiungsnachweis (Zuzahlung)

  • relevante Arztberichte/Befunde (falls vorhanden)

  • bei Kindern: U-Heft/Entwicklungsinfos (falls vorhanden und hilfreich)

Termine, Absagen & Organisation

Das variiert je nach Therapiebedarf und Terminwünschen. Nutzen Sie gerne unser Online-Terminportal oder kontaktieren Sie uns, damit wir passende Optionen prüfen.

Je nach Portalfunktion möglich; ansonsten bitte telefonisch oder per E-Mail. Je früher eine Absage erfolgt, desto besser können wir den Termin neu vergeben.

Bitte sagen Sie so früh wie möglich ab. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können nach Praxisregelung ggf. privat in Rechnung gestellt werden (da die Zeit exklusiv für Sie reserviert ist). Die konkrete Regelung sollte auf Ihrer Website/Terminbestätigung klar ausgewiesen werden.

Hausbesuch & Zusammenarbeit

Wenn ein Hausbesuch medizinisch notwendig ist, muss er in der Regel auf der Verordnung entsprechend gekennzeichnet sein. Ob und in welchem Umfang Hausbesuche möglich sind, klären wir individuell.

Ja, wenn Sie das wünschen und eine Schweigepflichtentbindung vorliegt. Gerade bei Kindern sowie bei neurologischen Erkrankungen ist abgestimmtes Vorgehen oft hilfreich.

Häufige Fragen für Eltern

Therapie wird kindgerecht aufgebaut. Motivation entsteht häufig über Beziehung, Erfolgserlebnisse und passende Ziele. Eltern werden einbezogen, damit der Alltag unterstützt.

Meist ja – besonders am Anfang oder bei Beratungsanteilen. Je nach Alter und Ziel kann es auch sinnvoll sein, phasenweise ohne Eltern zu arbeiten. Das wird gemeinsam abgestimmt.

Ja, wenn es sinnvoll ist. Wichtig ist: kurz, regelmäßig und realistisch in den Alltag integrierbar.

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