Therapiebeginn

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Der Beginn einer logopädischen Therapie wirft häufig Fragen auf. Wir möchten Ihnen den Einstieg so einfach und transparent wie möglich gestalten. Auf dieser Seite erfahren Sie Schritt für Schritt, wie der Weg von der ärztlichen Verordnung bis zum Therapiebeginn aussieht.

Ablauf

Der Weg zur logopädischen Therapie

01

Ärztliche Verordnung

Der Therapiebeginn setzt eine ärztliche Verordnung für Logopädie voraus. Diese wird von Haus-, Kinder- oder Fachärzt:innen ausgestellt und dient als Grundlage für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

02

Kontaktaufnahme & Terminvereinbarung

Mit der Verordnung können Sie Kontakt zu unserer Praxis aufnehmen. Gemeinsam besprechen wir das weitere Vorgehen und vereinbaren einen Termin für das Erstgespräch oder die Diagnostik.

03

Genehmigung durch die Krankenkasse

In den meisten Fällen wird die Verordnung automatisch von der Krankenkasse genehmigt. Sollte eine zusätzliche Genehmigung erforderlich sein, unterstützen wir Sie gerne bei den nächsten Schritten.

04

Therapiebeginn

Nach Klärung aller organisatorischen Punkte beginnt die logopädische Therapie. Die Behandlung wird individuell geplant und regelmäßig an den Therapieverlauf angepasst.

Gut vorbereitet in die Logopädie

Praktische Hinweise für einen reibungslosen Start

Damit der Start reibungslos klappt, finden Sie hier die wichtigsten organisatorischen Hinweise – kompakt, verständlich und alltagstauglich.

Damit der Start reibungslos klappt, finden Sie hier die wichtigsten organisatorischen Hinweise – kompakt, verständlich und alltagstauglich.

Damit die Verordnung gültig bleibt, muss die Behandlung in der Regel innerhalb von 28 Kalendertagen starten; bei dringlichem Behandlungsbedarf gilt eine Frist von 14 Tagen.

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren leisten in der Regel eine Zuzahlung von 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (sofern keine Befreiung vorliegt). Kinder und Jugendliche sind meist zuzahlungsfrei.

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